Teil 5: Service | Therapieplatz finden - Schritt für Schritt
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Wichtiger Hinweis bei akuten Krisen.
Wenn du akut gefährdet bist, Suizidgedanken hast oder dich nicht sicher fühlst:
Notruf: 112 (24/7)
TelefonSeelsorge: 116 123 (24/7)
In Bayern: Krisendienste Bayern: 0800 / 655 3000 (24/7)
👉 Dieser Artikel bietet Orientierung – keinen Notfallplan.
Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und habe selbst keine Kassenzulassung. Trotzdem landen bei mir in München sehr häufig Anfragen von Menschen, die dringend einen kassenfinanzierten Therapieplatz suchen – und dabei erstmal „lost“ sind: Wie fange ich an? Was ist der nächste Schritt? Genau dafür ist dieser Serviceartikel.
Du bekommst hier: Infos, wie der Weg im Kassensystem abläuft, typische Wartezeiten zur Orientierung, Tipps und Anlaufstellen, ein Skript für E-Mails – und Ideen, wie du die Wartezeit sinnvoll nutzen kannst
Inhaltsverzeichnis
In a nutshell – das Wichtigste auf einen Blick.
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der offizielle Einstieg ins Kassensystem – und auch dann sinnvoll, wenn du noch nicht weißt, „wie schlimm“ es eigentlich ist.
Nutze bei Bedarf die Terminservicestelle (116117): Dort kannst du dir einen Sprechstunden-Termin vermitteln lassen – und wenn „zeitnah erforderlich“ empfohlen wird, ggf. auch die nächsten Schritte (Probatorik/Akut) – ohne freie Therapeut:innen-Wahl.
Such parallel gezielt selbst, wenn du kannst: Genau so erhöhst du die Chance, jemanden zu finden, der wirklich zu dir passt. Gute Wege dafür sind die KVB Koordinationsstelle Psychotherapie, Therapeutenkammern & seriöse Plattformen.
Geh geplant und strukturiert vor: Mit festen Suchzeiten, einer Kontaktliste und einem Skript wird aus „Dschungel“ ein machbarer Prozess.
Nutze die Wartezeit sinnvoll: Nicht für Selbstoptimierung, sondern für Stabilisierung (Schlaf, Rhythmus, Mini-Bewegung, gute Kontakte) – und wenn es passt, kann Übergangsbegleitung eine hilfreiche Brücke sein, bis ein Therapieplatz frei wird.
Und wenn du erschöpft bist: Lass dir beim Organisieren und Kontaktieren helfen. Du musst das nicht allein stemmen.
Wer zahlt bei dir?
Gesetzlich versichert (GKV)
Dann geht’s in der Regel um kassenzugelassene Praxen (Vertragspsychotherapie). Wenn du trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Platz findest, kann später Kostenerstattung ein Thema werden (siehe unten). Wichtig: Die folgenden Schritte (Sprechstunde, TSS/116117, Vermittlungscode etc.) beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Privat versichert (PKV) / Beihilfe
Hier hängt viel vom Tarif ab (Genehmigung, Anzahl Sitzungen, Berichtspflichten). Wenn du unsicher bist: frag bei deiner PKV/Beihilfe nach und lass dir schriftlich geben, was übernommen wird.
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TSS/116117: In der PKV ist die Terminservicestelle in der Regel kein Vermittlungsweg wie in der GKV.
Sprechstunde: Die psychotherapeutische Sprechstunde ist meist nicht der verpflichtende Einstieg – der Start läuft häufig über probatorische Sitzungen.
Mehr Wahlfreiheit: Du bist oft nicht auf „kassenzugelassen“ beschränkt und kannst eher auch Privatpraxen anfragen (je nach Tarif).
Entscheidend ist immer dein Tarif: Am Besten klärst du vorab, wie viele Sitzungen ohne Antrag möglich sind, ab wann eine Genehmigung nötig ist und welche Unterlagen verlangt werden.
Was bleibt ähnlich:
Passung zählt: Die Arbeitsbeziehung ist ein zentraler Erfolgsfaktor – auch privat lohnt sich „prüfen statt durchwinken“.
Struktur hilft: Suchplan, Liste, Skript und Hilfe holen, wenn du erschöpft bist.
Wartezeit nutzen: Stabilisierung im Alltag – und wenn passend Übergangsbegleitung
Was heißt „Kassenzulassung“?
Zwei Dinge werden hier gern verwechselt:
Approbation / Heilerlaubnis = jemand darf rechtlich Psychotherapie anbieten. Das ist die Voraussetzung, aber nicht automatisch auch einer Kassenzulassung.
Kassenzulassung / Kassensitz = jemand darf rechtlich Psychotherapie anbieten UND ist von der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen und darf direkt mit der GKV abrechnen (Kassenzulassung).
Der Einstieg: Die psychotherapeutische Sprechstunde.
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist das erste Einschätzungsgespräch und der offizielle Einstieg ins Kassensystem – hier wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung naheliegt und welche Behandlung empfohlen wird. Wichtig: Ein Sprechstunden-Termin ist noch kein Therapieplatz, sondern der erste Schritt dahin.
So kommst du an einen Termin:
Über 116117 (Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (TSS) – das geht telefonisch oder online.
Oder direkt bei kassenzugelassenen Praxen anfragen:
„Ich suche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde.“ - mehr dazu weiter unten.
Über 116117 (TSS) bekommst du spätestens innerhalb von 5 Wochen einen Sprechstunden-Termin. In München klappt es erfahrungsgemäß meist schneller. Hinweis: Die Terminservicestelle vermittelt Termine dort, wo gerade ein freier Slot gemeldet ist. Du kannst dir also keine bestimmte Therapeut:in aussuchen.
Wie geht es nach der Sprechstunde weiter?
Akutbehandlung & Probatorik
Wenn die Therapeut:in nach der Sprechstunde feststellt, dass ambulante Psychotherapie zeitnah erforderlich ist, dich aber nicht selbst weiterbehandeln kann, bekommst du einen Vermittlungscode und eine Empfehlung.
Mit diesem Code kann die TSS (116117) dich weitervermitteln – je nach Empfehlung zu probatorischen Sitzungen oder zur Akutbehandlung. Auch hier gilt: Termine werden dort vergeben, wo gerade ein Slot frei ist – ohne freie Therapeut:innen-Wahl.
Probatorik heißt: 2–4 Probesitzungen zum Kennenlernen, Klären und Planen, bevor eine längere Therapie startet. Bei Vermittlung über die TSS liegt der Termin spätestens innerhalb von 5 Wochen (zwischen Anruf und Termin).
Akutbehandlung heißt: kurzfristige Stabilisierung bei hoher Belastung, insgesamt bis zu 600 Minuten (z.B. bis zu 12×50 Minuten). Bei Vermittlung über die TSS liegt der Termin spätestens innerhalb von 3 Wochen (zwischen Anruf und Termin).
Hinweis: Wenn die Einschätzung in der Sprechstunde lautet „Therapie sinnvoll“, aber „nicht zeitnah erforderlich“, gibt es in der Regel keinen Anspruch auf eine Weitervermittlung über die TSS – dann bleibt dir nur: selbst weitersuchen.
Was passiert nach der Akutbehandlung?
Wenn nach der Akutbehandlung klar ist, dass du Richtlinientherapie brauchst, folgen (wie bei jedem Therapiebeginn) mindestens 2 probatorische Sitzungen – erst dann kann die eigentliche Therapie beantragt und gestartet werden.
Was passiert nach der Probatorik?
Die Probatorik ist zum Kennenlernen, Diagnostik und Planen. Wenn ihr nach der Probatorik zu dem Schluss kommt, dass die Therapie fortgesetzt werden soll, stellt die Therapeut:in den Antrag bei der Krankenkasse für das entsprechende Richtlinienverfahren. Welches Verfahren beantragt wird, hängt nicht nur von deiner Diagnose ab, sondern auch von der Ausbildung und Zulassung der Therapeut:in
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Wenn sich während oder nach Akutbehandlung oder Probatorik zeigt, dass es an der persönlichen Passung / einer tragfähigen Arbeitsbeziehung fehlt, kannst du dir über die TSS einen weiteren Termin bei einer anderen Therapeut:in vermitteln lassen. Du hast aber grundsätzlich keine Möglichkeit, dir parallel mehrere Termine für probatorische Sitzungen bei verschiedenen Therapeut:innen vermitteln zu lassen.
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Zwischen Probatorik und Start der Richtlinientherapie gibt es oft nochmal eine Wartezeit.
Wenn du nach der Probatorik bei derselben Praxis weitermachst, hängt die Pause vor allem an zwei Dingen: Antrag/Genehmigung und daran, wann die Praxis den ersten festen Therapietermin frei hat. Im Durchschnitt liegt die Wartezeit zwischen letzter Probatorik und erster Therapiestunde bei 28 Tagen.
Wenn du nach der Probatorik nochmal weitersuchen musst (weil die Praxis keinen Platz hat oder es nicht passt), kann es natürlich deutlich länger werden.
Wenn du selbst auf die Suche gehst.
Wenn du außerhalb der TSS nach einer geeigneten Therapeut:in suchst, solltest du wissen, welche Möglichkeiten du hast und welche Kontingente die Krankenkasse zahlt. Hier die wichtigsten Infos zu diesem Thema:
Du grundsätzlich bei verschiedenen Therapeut:innen Termine vereinbaren. Aber die Krankenkasse zahlt das nicht unbegrenzt, sondern innerhalb klarer Obergrenzen:
1) Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Kasse übernimmt bei Erwachsenen max. 6 Einheiten à 25 Minuten (= 150 Minuten) pro Krankheitsfall. „Krankheitsfall“ heißt: aktuelles Quartal + die drei folgenden Quartale.
Wenn du mehrere Therapeut:innen kennenlernen möchtest, könntest du z.B. 6 Sprechstunden bei 6 verschiedenen Personen à 25 Minuten machen (oder 3 Termine à 50 Minuten) - insgesamt bleibt es bei 150 Minuten.
2) Probatorische Sitzungen
Die Kasse übernimmt bei Erwachsenen bis zu 4 probatorische Sitzungen (in der Regel 50 Minuten pro Sitzung).
Praktisch heißt das: Wenn du bei Person A 1–2 probatorische Sitzungen machst und es passt nicht, kannst du die verbleibenden probatorischen Sitzungen bei Person B nutzen – insgesamt eben max. 4.
Wichtiges Detail bei Therapeut:innenwechsel:
Wenn die Sprechstunde (mind. 50 Minuten) nicht bei derselben Therapeut:in war, müssen mindestens 2 probatorische Sitzungen im Einzelsetting stattfinden.
Wartezeit - das große Thema.
Als grobe Orientierung: Zwischen dem Start der Suche und dem Beginn einer Richtlinientherapie vergehen statistisch zwischen 4 und 5 Monate. Die tatsächlichen Wartezeiten können in Einzelfällen kürzer sein. Teilweise sind sie aber höher, vor allem, wenn du nicht (mehr) über die TSS vermittelt wirst oder gezielt selbst suchst.
Dein Vorteil, wenn du dich selbst auf die Suche machst: Du nimmst das Heft wieder mehr in die Hand und gewinnst ein Gefühl von Handlungsfähigkeit. Und die Chance steigt, eine Therapeut:in zu finden, die wirklich zu dir passt. Und genau diese Passung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor dafür, dass Therapie wirklich wirksam wird. Mehr dazu in Teil 3.
Wichtig: Das funktioniert nur, wenn du nicht sofortige Hilfe brauchst und genug Kraft für die Suche hast. Wenn du gerade am Limit bist: hol dir Unterstützung! Falls du die in deinem Umfeld nicht ausreichend hast, kann auch eine Übergangsbegleitung sinnvoll sein. Dazu unten mehr.
Konkrete Suchstrategien: So machst du’s effizient.
Option 1: KVB - Koordinationsstelle Psychotherapie (Bayern)
Die Koordinationsstelle nennt dir Adressen von Psychotherapeut:innen, die freie Plätze gemeldet haben. Das ist besonders hilfreich, wenn du bereits eine Sprechstunde hattest und jetzt jemanden für probatorische Sitzungen suchst – oder wenn du etwas Spezielles brauchst (z.B. Fremdsprache oder ein bestimmtes Therapieverfahren). Die Koordinationsstelle ist telefonisch erreichbar, dein Anruf wird vertraulich behandelt.
Telefon: 0921 88099-40410
Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–17:00 Uhr | Fr 09:00–13:00 Uhr
Option 2: Psychotherapeutenkammer und Ärztekammer
Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK) – Psychotherapeut*innen-Suchdienst:
https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/formular?openForm&formular=depsychotherapeutensucheBayerische Landesärztekammer (BLÄK) – Arztsuche (z.B. Psychiatrie/Psychotherapie, Psychosomatik):
https://www.arzt.bayern/
Wichtig: Die Arztsuche kann aufwändiger sein, weil du dort nicht immer sauber filtern kannst, wer tatsächlich ambulante Psychotherapie als Kassenleistung anbietet. Nutze diesen Weg am besten nur, wenn du genug Energie (oder Unterstützung) hast – und informier dich vorher über die einzelnen Berufsbezeichnungen, damit du dir unnötige Arbeit sparst. Mehr dazu in Teil 1 dieser Serie.
Option 3: Seriöse Plattformen
Filtere unbedingt nach gesetzlich versichert (und am besten zusätzlich nach Verfahren und Umkreis) – sonst landest du schnell bei Angeboten für Selbstzahler:innen. Seriös und zuverlässig funktioniert hier therapie.de.
www.therapie.de
Option 4: Deine Krankenkasse
Viele Krankenkassen unterstützen bei der Suche (z.B. über eigene Servicestellen oder Listen). Frag dort auch direkt nach, welche Nachweise sie später ggf. für Kostenerstattung sehen wollen – das kann dir hinten raus viel Stress sparen.
Das E-Mail-Skript (damit du dich nicht jedes Mal neu erfinden musst).
Betreff: Psychotherapeutische Sprechstunde / Therapieplatz – gesetzlich versichert (München)
Text (Vorlage):
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,
ich suche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde (gesetzlich versichert). Es geht um [z.B. Angst / Depression / Trauer / Überlastung – 1–2 Sätze reichen].
Ich bin erreichbar unter: [Telefon] und zeitlich flexibel: [z.B. vormittags / ab 16 Uhr / kurzfristig möglich].
Falls aktuell kein Termin frei ist: Nehmen Sie mich bitte auf eine Warteliste – und gibt es eine Kurzfrist-/Absage-Liste?
Vielen Dank und herzliche Grüße
[Name]
Tipp: Frag nach der Absage-Liste. Freie Plätze entstehen oft kurzfristig. Und personalisiere das Skript: sprich eine Praxis oder die Therapeut:in persönlich an. Dadurch wird deutlicher, dass du echtes Interesse hast.
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Gruppentherapie ist nicht „zweite Wahl“. Für manche Themen ist sie sogar passender – und oft geht es schneller.
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In Ausbildungs- und Hochschulambulanzen behandeln angehende Psychotherapeut:innen / Studierende unter Supervision erfahrener Therapeut:innen. Wenn du damit fein bist, dass die Behandlung von Therapeut:innen in Ausbildung durchgeführt wird, kann das eine Option für dich sein.
1) Ausbildungsambulanzen
MUNIP Ambulanz (LMU) – Verhaltenstherapie, nur GKV
Tel.: 089 2180 72582 | Adresse: Leopoldstr. 44, 80802 MünchenIFT Psychotherapeutische Ambulanz – kognitive Verhaltenstherapie, GKV möglich
Tel.: 089 321 9773-16 | Adresse: Leopoldstr. 175, 80804 MünchenKIRINUS Ausbildungsambulanz – VT / TP / Systemisch, aktuell ausschließlich GKV
Tel.: 089 13079330 | Adresse: Nymphenburger Str. 148 (2. OG), 80634 München
2) Hochschulambulanzen
LMU Hochschulambulanz & Traumaambulanz – kognitive Verhaltenstherapie, GKV möglich
Tel.: 089 2180 72565 | Adresse: Leopoldstr. 44, 1. Stock, 80802 MünchenTUM Klinikum rechts der Isar – Hochschulambulanz Psychiatrie & Psychotherapie
Terminvergabe: 089 4140-4241 | Adresse: Ismaninger Straße 22, 81675 München
Kostenerstattung - wenn du trotz Suche keinen Kassenplatz findest.
Ehrlich gesagt: das ist oft ein ziemliches Verwaltungs-Workout. Aber es kann sich lohnen.
Grundidee: Wenn du nachweisen kannst, dass du nicht zeitnah versorgt wirst, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Therapie in einer Privatpraxis erstattet werden.
„Mit ‚zeitnah‘ ist hier gemeint: Die Behandlung ist medizinisch notwendig und nicht sinnvoll aufschiebbar, aber die Krankenkasse kann dir nicht rechtzeitig einen Therapieplatz anbieten. Was als ‚rechtzeitig‘ gilt, wird je nach Einzelfall und Rechtsprechung bewertet – die Kasse entscheidet zunächst, aber bei Ablehnung kannst du das über Widerspruch (und notfalls gerichtliche Prüfung) klären lassen.“
Was in der Praxis fast immer hilft:
Du hast mehrere Praxen angefragt (mit Datum/Ergebnis dokumentiert).
Du kannst belegen, dass du nicht zeitnah versorgt wirst.
Du stellst den Antrag vor Beginn der Behandlung (ganz wichtig).
Wichtig: Im Kostenerstattungsverfahren geht es um Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut:innen/ärztlichen Psychotherapeut:innen (meist in Privatpraxis ohne Kassensitz). Heilpraktiker:innen (auch für Psychotherapie) gehören nicht dazu und können nicht über ein Kostenerstattungsverfahren abrechnen.
Hier habe ich dir eine nützliche Info der DPtV zum Thema Kostenerstattung verlinkt:
https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Patienteninformationen/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf
Risiken & Red Flags (wenn du außerhalb der „Kasse“ suchst)
Wenn du dringend Begleitung brauchst und niemanden findest, steigt die Bereitschaft, „irgendwas“ zu nehmen. Verständlich. Und genau deshalb hier ein paar rote Flaggen:
Jemand weicht aus, wenn du nach Qualifikation fragst.
Es gibt große Versprechen („ich heile das in 3 Sitzungen“).
Druck („Wenn du jetzt nicht buchst, bist du selbst schuld…“).
Keine Transparenz zu Kosten, Dauer, Vorgehen.
Deine Grenzen werden übergangen (Tempo, Themen, Körperkontakt, Nähe).
Du fühlst dich nach Terminen dauerhaft mehr destabilisiert statt gestärkt.
Kurz: Du darfst Fragen stellen. Und du darfst jederzeit Nein sagen. Mehr dazu in Teil 3 dieser Serie.
Wie du die Wartezeit gut für dich nutzen kannst.
Stabilisierung vor „Selbstoptimierung“
Wartezeit ist nicht die Zeit für „Jetzt werde ich ein komplett neuer Mensch“. Wartezeit ist oft: durchhalten, sortieren, stabil bleiben.
Drei alltagstaugliche Anker:
Schlaf & Rhythmus (so gut es eben geht)
Bewegung in Mini-Dosis (10 Minuten zählen)
ein sozialer Kontakt, der gut tut (nicht der, der dich auslaugt)
Körper-Check-up
Wenn du seit Wochen oder Monaten auf dem Zahnfleisch gehst (und dein letzter Hausarztbesuch schon länger her ist), empfehle ich dir einen hausärztlichen Check-up. Nicht, weil „alles körperlich“ ist – sondern weil es manchmal körperliche Mitspieler gibt (z. B. Schilddrüse), die man gut abklären kann. In Phasen langer Belastung zehrt der Körper oft auch an Mikronährstoffdepots. Auch an der Stelle kannst du schon vor Therapiebeginn etwas für dich tun.
Übergangsbegleitung
Manchmal ist das Schwerste nicht die Entscheidung für Therapie – sondern die Zeit dazwischen. Du hast vielleicht schon eine Perspektive, aber erst in 3, 4 oder 6 Monaten. Und dann heißt es: warten. Gerade in Städten wie München kann das zermürbend sein.
Mit Übergangsbegleitung meine ich keine „Ersatztherapie“, die dir etwas verkauft, bis „die richtige“ Therapie beginnt. Sondern eine sinnvolle Brücke, damit du in der Wartezeit nicht allein im Wald stehst. Dabei geht es vorrangig um Stabilisierung und Entlastung, darum, Ressourcen zu aktivieren und um kleine Schritte und Tools, die dir im Alltag helfen (Schlaf, Grenzen, Struktur, Selbstfürsorge).
Wichtig: Übergangsbegleitung heißt: fein dosiert. Nicht „einmal mit Anlauf durch alles“, sondern so, dass dein System es gut verarbeiten kann und dich auf die Therapie möglichst gut vorbereitet.
Wenn du Fragen zur Übergangsbegleitung hast oder wissen möchtest, ob das für dich gerade sinnvoll wäre, ruf mich gerne einfach an oder schreib mir eine E-Mail.
Meine Erfahrung aus der Praxis.
Was ich bei Anfragen immer wieder erlebe: Die Suche fühlt sich für viele an wie ein zusätzlicher Job – ausgerechnet in einer Zeit, in der ohnehin wenig Energie zur Verfügung steht. Was wirklich entlastet, ist selten „der perfekte Tipp“, sondern ein Plan: Tagesstruktur mit festen Suchzeiten, ein Skript, eine Liste und die Erlaubnis, sich Hilfe beim Organisieren zu holen. Das bringt nicht sofort einen Platz. Aber es bringt oft etwas zurück, das du gerade dringend gebrauchen kannst: Handlungsfähigkeit.
Mein Fazit - to the point.
Therapieplatzsuche im Psycho-Dschungel ist oft ein Pfad mit Umwegen, Hindernissen und ungeplanten Abzweigungen – inklusive Warteschleifen, in denen sich gefühlt gar nichts bewegt. Wenn dich das überfordert, frustriert oder zermürbt, ist das eine völlig normale Reaktion auf ein kompliziertes System. Und es ist besonders herausfordernd, wenn dich das Leben gerade sowieso beutelt und du traurig, erschöpft oder mutlos bist. Umso wichtiger ist ein Vorgehen, das dich nicht zusätzlich ausbrennt: klug, energiesparend, in kleinen Schritten, mit klaren Prioritäten – und mit so viel Unterstützung wie möglich.
Was ich dir wünsche: Mut, Geduld und Freundlichkeit mit dir selbst. Menschen, die mitdenken, dich unterstützen und einfach da sind. Momente zum Durchatmen zwischen Telefonaten, Formularen und Wartelisten – und offene Türen zur passenden Hilfe. Ich freue mich, wenn dir die Infos aus dieser Blogserie ein Stück Orientierung, Klarheit und Zuversicht mitgeben können. Alles Gute!
Das Wichtigste aus diesem Beitrag findest du hier als kompakte PDF-Zusammenfassung zum Download:
Quellen (Auswahl):
G-BA: Psychotherapie-Richtlinie (aktuelle Fassung)
DPtV: Psychotherapie als Kassenleistung + Infoblatt Kostenerstattung
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). (2021). Umfrage zur aktuellen psychotherapeutischen Versorgung in Bayern 2021 – Ergebnisbericht (PDF).
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). (10.02.2023). Wartezeit von der ersten Sprechstunde bis zum Beginn einer Psychotherapie (Presseinformation, PDF).
KVB / KV-Infos (Patient:innen)
BPtK: Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“
Verbraucherzentrale NRW: „Psychotherapie – Chancen erkennen und mitgestalten“Quellenhinweis: „Die Wartezeitangaben stammen aus KVB-Auswertungen/Erhebungen mit Daten bis 2021 (u.a. Abrechnungsdaten und KVB-Umfrage 2021); die Fristen zur Terminvermittlung sind offizielle Vorgaben der Terminservicestelle 116117.“
Lesetipps – wenn du tiefer einsteigen möchtest:
Ratgeber „Psychotherapie – Chancen erkennen und mitgestalten“
Herausgegeben von der Verbraucherzentrale NRW. Ein sehr empfehlenswerter und alltagstauglicher Ratgeber. Richtig gut gemacht: mit klaren Erklärungen, Checklisten und konkreten Schritten rund um Therapie, Rechte und Abläufe.
https://shop.verbraucherzentrale.de/rubriken/alle-titel-von-a-z/psychotherapie/9783863360795
BPtK Patientenbroschüre – Wege zur Psychotherapie
Kostenlose Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Eine sehr hilfreiche, verständlich geschriebene Orientierungshilfe, wenn du erstmal sortieren willst, wie Psychotherapie in Deutschland grundsätzlich abläuft und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können. Im Fokus steht die kassenfinanzierte ambulante Versorgung , hier geht es also schwerpunktmäßig um Richtlinientherapie
https://www.wege-zur-psychotherapie.org/download-wege-zur-psychotherapie/
