Teil 1: Wer macht was in der Psychotherapie?

Menschen | Methoden | Möglichkeiten

Dein Guide durch den Psychotherapie-Dschungel

Überblick über eine wilde Dschungellandschaft, die in leichtem Dunst liegt

Du googelst „Therapie München“ (oder wo auch immer du gerade suchst) – und stößt schnell auf viele verschiedene Berufsbezeichnungen: Psychotherapeut:in, Heilpraktiker:in, Psychiater:in, Psycholog:in und mehr. Das macht die Orientierung nicht gerade leichter – besonders dann, wenn du eh gerade belastet bist oder in einer mentalen Krise steckst.

Das Thema ist in Deutschland tatsächlich komplex und lässt sich leider nicht „mal eben“ erklären, ohne dass es schnell technisch wird. Ich versuche es hier trotzdem: so verständlich wie möglich, ohne Fachchinesisch und ohne unnötige Details, aber mit genug Tiefe, damit du weißt, worauf es ankommt.

In diesem Artikel sortiere ich die wichtigsten Begriffe, erkläre dir, wer in Deutschland Psychotherapie rechtlich anbieten darf und was die jeweiligen Berufsbezeichnungen bedeuten. Damit du im „Psycho-Dschungel“ schneller durchblickst und weißt, wo du lieber einmal mehr nachfragst.

Hinweis: Der Beitrag bezieht sich auf Erwachsene im ambulanten Setting. Stationäre Therapien in Kliniken und Kinder- und Jugendpsychotherapie werden hier nicht thematisiert. Die Fakten beziehen sich auf die Situation in Deutschland (Stand Dezember 2025).

 

Inhaltsverzeichnis


In a nutshell - das Wichtigste auf einen Blick.

  1. In Deutschland dürfen nur Menschen mit Approbation oder Heilerlaubnis (Heilpraktikergesetz) heilkundliche Psychotherapie anbieten – alles andere ist Beratung/Coaching.

  2. Berufsbezeichnungen klingen oft ähnlich, bedeuten aber sehr Unterschiedliches: Ärzt:in, Psychiater:in, Psychosomatiker:in, (Psychologische:r) Psychotherapeut:in, Heilpraktiker:in (Psychotherapie) – wer was darf, ist nicht immer intuitiv.

  3. Richtlinienverfahren & Kassenzulassung sind nochmal ein eigenes Level: Nicht jede Person, die „Therapie“ anbieten darf, kann auch über die Krankenkasse abrechnen – und nicht jede(r) hat die gleiche therapeutische Ausbildung.

  4. Du bekommst hier eine Landkarte für den Psycho-Dschungel, damit du schneller erkennst: Wer ist wofür qualifiziert? Welche Fragen solltest du stellen? Wo lohnt sich genauer hinzuschauen?

  5. Und ganz wichtig: Titel sind hilfreich – aber am Ende zählt auch der Mensch. Kompetenz + Passung sind ein ziemlich starkes Duo.

Basics first - 1. die Berufserlaubnis.

Um in Deutschland psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen, benötigt man eine Zulassung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung der Heilkunde. Dafür gibt es nur zwei staatlich anerkannte Möglichkeiten:

  1. Die Approbation (für Heilberufe)

  2. Die Heilpraktiker:innen-Erlaubnis (kurz: Heilerlaubnis)

Wer keine solche Erlaubnis hat, darf (eigenverantwortlich) auch keine Psychotherapie anbieten. Fertig.
Klingt einfach, oder? Kompliziert wird es leider, wenn du wissen willst, wer so eine Zulassung oder Erlaubnis hat und wer nicht, und wer sich dann wie nennen darf. Zur Vereinfachung habe ich diese in Gruppen unterteilt und für einen ersten Überblick grafisch dargestellt:

 

Basics first - 2. die Kassenzulassung.

Kassenzulassung heißt: Eine Praxis darf mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine Kassenzulassung (für Psychotherapie) kann nur bekommen, wer eine Approbation hat, nicht aber, wer eine Heilerlaubnis hat (siehe oben).
Zusätzlich zur Approbation braucht es:

  1. einen Eintrag ins Arztregister (dafür muss die passende Qualifikation nachwiesen werden)

  2. einen Kassensitz (Zulassung) oder eine Anstellung in einer Praxis/Einrichtung, die bereits einen Kassensitz hat

 

Basics first - 3. die Richtlinienverfahren.

Richtlinienverfahren sind die psychotherapeutischen Verfahren, die in Deutschland als Kassenleistung anerkannt sind - wenn die anderen formalen Voraussetzungen (Approbation + Kassenzulassung) erfüllt sind. Aktuell sind das:

  1. Verhaltenstherapie

  2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

  3. Analytische Psychotherapie

  4. Systemische Therapie

Wichtig: „Richtlinienverfahren“ heißt nicht automatisch „besser als alles andere“, sondern: Das ist der Rahmen, in dem gesetzliche Krankenkassen ambulante Psychotherapie in der Regel bezahlen.
Mehr zu Methoden und Verfahren in Teil 2 dieser Serie.

“Deep dive” - die Berufsbezeichnungen im Detail.

im Folgenden findest du zu allen “im Dschungel” relevanten Berufen eine detaillierte Info und (teilweise) grafische Darstellung des Ausbildungswegs (“the route”). Und - weil das echt komplex ist - im Anschluss daran nochmal eine Zusammenfassung - möglichst short & simple.


Gruppe 1 - “Die Ärzt:innen”

  • Ärzt:innen (Human-Mediziner:innen) erhalten ihre Approbation direkt nach dem Medizinstudium. Auf Grundlage dieser Approbation dürfen sie dann grundsätzlich auch psychotherapeutisch arbeiten - auch ohne weitere Facharztausbildung und ohne psychotherapeutische Ausbildung.

    Ärzt:innen können beliebige psychotherapeutische Verfahren lernen und anbieten, die nicht notwendigerweise eines der vier Richtlinienverfahren sind. Sie dürfen sich dann aber ohne weitere Fachärzt:innen-Ausbildung weder weder “Ärztliche Psychotherapeut:in“ noch „Psychotherapeut:in“ nennen und haben für ihr psychotherapeutisches Angebot auch nicht automatisch eine Kassenzulassung.

    Good to know: Ärzt:innen dürfen - im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeut:innen und Heilpraktiker:innen - Medikamente verschreiben und krankschreiben. Einweisungen zur stationären Behandlung in Kliniken können - neben den Ärzt:innen - unter bestimmten Voraussetzungen auch Psychologische Psychotherapeut:innen ausstellen.

    “The Route”

  • Ärztliche Psychotherapeut:in ist ein Sammelbegriff für Ärzt:innen (Human-Mediziner:innen), die im Rahmen ihrer fachärztlichen Weiterbildung auch Psychotherapie als Schwerpunkt haben.

    Dafür gibt es drei verschiedene Wege. Durch eine mehrjährige Weiterbildung zur:

    • Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie
      (siehe auch Psychiater:in) ODER

    • Fachärzt:in für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
      (siehe auch Psychosomatiker:in) ODER

    • Fachärzt:in „anderer“ Fachrichtungen
      PLUS
      einer Weiterbildung in „fachgebundener Psychotherapie“ in einem anerkannten Richtlinienverfahren

    Wie du siehst, können also auch Fachärzt:innen anderer Fachrichtungen (z.B. Innere Medizin, Onkologie, Orthopädie usw.) eine zusätzliche Weiterbildung in Psychotherapie absolvieren. Diese sind aber kürzer und weniger umfangreich als die Facharztausbildungen in Psychiatrie und Psychosomatik. Sie dürfen Psychotherapie deshalb auch nur innerhalb ihres eigenen Fachgebiets anwenden.

    Für alle genannten Fachärzt:innen gilt, dass die psychotherapeutische Weiterbildung einem anerkannten Richtlinienverfahren entspricht.

    Good to know: Ärztliche Psychotherapeut:innen haben überwiegend eine Kassenzulassung. Und wie alle Ärzt:innen dürfen sie – im Unterschied zu Psychologischen Psychotherapeut:innen und Heilpraktiker:innen - Medikamente verschreiben und krankschreiben. Einweisungen zur stationären Behandlung in Kliniken können - neben den Ärzt:innen und Ärztlichen Psychotherapeut:innen - unter bestimmten Voraussetzungen auch Psychologische Psychotherapeut:innen ausstellen.

    “The Route”

  • Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie (siehe: Ärztliche Psychotherapeut:in) können sich auch Psychiater:in nennen. In diesem Fall konzentrieren sie sich meistens auf den körperlichen Teil psychischer Erkrankungen. Die Schwerpunkte liegen auf der Diagnostik sowie bedarfsweisen medikamentösen Behandlung. Je nach Art und Schweregrad einer Erkrankung geht es neben der pharmakologischen Behandlung auch um die Einbindung von Neurolog:innen und weiteren Fachärzt:innen sowie gegebenenfalls um die Überweisung zu ambulanter Psychotherapie oder eine stationäre Klinikeinweisung. Das nennt man dann multimodale oder interdisziplinäre Therapie. Manche Psychiater:innen bieten aber auch selbst Psychotherapie an.“

    Auf dem Praxisschild von Psychiater:innen steht in der Regel die Berufsbezeichnung „Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie“.

  • Wer sich Psychosomatiker:in nennt, ist Fachärzt:in für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (siehe Ärztliche Psychotherapeut:in). Das Fachgebiet schaut auf das Zusammenspiel von Körper, Psyche und Lebensumständen – also darauf, wie sich Belastungen im Körper zeigen können und umgekehrt. Dazu gehört auch psychotherapeutische Behandlung. Psychosomatiker:innen arbeiten häufig interdisziplinär, zum Beispiel in Schmerz- und Rehakliniken, und begleiten Menschen mit anhaltenden Beschwerden wie chronischen Schmerzen, Erschöpfung oder funktionellen Symptomen.

    Good to know: Psychosomatische Beschwerden sind ein komplexes Thema – und viel mehr als das alte (und leider immer noch verbreitete) „Dann ist das wohl psychisch“. Psychosomatisch heißt nicht eingebildet. Die Symptome sind real, können sehr belastend sein und die Lebensqualität massiv einschränken – auch dann, wenn sich (noch) kein eindeutiger körperlicher Befund findet. In der Psychosomatik geht es nicht darum, Menschen „abzustempeln“, sondern darum, das Zusammenspiel von Körper, Nervensystem, Stress, Emotionen und Lebensumständen ernst zu nehmen – und daraus sinnvolle Behandlungsschritte abzuleiten.

    Anders herum können körperliche Erkrankungen oder schwere Eingriffe auch die Psyche stark belasten (somatopsychische Reaktionen) – zum Beispiel Ängste, Schlafprobleme oder depressive Symptome nach einem Herzinfarkt, einer Operation oder langen Krankheitsverläufen.

  • Neurolog:in ist, wer sich nach dem Medizinstudium zur „Fachärzt:in für Neurologie“ weiterbilden lässt. Auch hier gilt, wie für alle anderen Ärzt:innen mit Approbation, dass sie psychotherapeutisch arbeiten dürfen (auch ohne therapeutische Ausbildung oder Zusatzqualifikation), aber eher selten anbieten.

    Neurolog:innen befassen sich im Allgemeinen mit körperlichen Störungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Nerven sowie der Muskulatur und weniger mit psychischen Erkrankungen.

    By the way: Was ist eigentlich ein Nervenarzt?
    Im Psycho-Dschungel tummelt er sich noch häufiger: der Begriff des „Nervenarztes“. Früher war das die offizielle Bezeichnung für eine Fachärzt:in für Nervenheilkunde, inhaltlich eine Art Doppel-Fachärzt:in für Psychiatrie und Neurologie. Seit Anfang der 90er Jahre sind die beiden Facharztausbildungen aber getrennt. Trotzdem gibt es auch rund 35 Jahre später noch nervenärztliche Praxen; naturgemäß werden es aber weniger. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Psychiater:innen und Neurolog:innen auch heute noch gerne zusammen in den „Nervenarzt-Topf“ geworfen.


Gruppe 2 - “Die Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen”

  • Psycholog:in ist eine geschützte Berufsbezeichnung für jemanden, der oder die ein Psychologiestudium erfolgreich abgeschlossen hat. Früher war das ein Diplom-Studiengang (Dipl. Psych.); heute ein Masterstudiengang zum Master of Science in Psychologie (M. Sc. Psych.) oder Master of Arts in Psychologie (M. A. Psych.).

    Wenn es um psychische Probleme geht, denken viele erstmal an Psycholog:innen. Aber: der Beruf der Psycholog:in ist kein Heilberuf, sondern eine wissenschaftliche Disziplin und nicht mit den Psychotherapeut:innen zu verwechseln. Die Wissenschaft der Psychologie entwickelt und forscht zu allgemeinen Theorien über das Erleben und Verhalten von Menschen. Hier geht’s also primär nicht um den oder die Einzelne und ihre psychischen Probleme.

    WICHTIG: Das abgeschlossene Masterstudium in Psychologie alleine berechtigt nicht zur Ausübung von Psychotherapie!

    Good to know: Psycholog:innen können aber auf zwei Wegen die Zulassung bzw. Erlaubnis zur psychotherapeutischen Arbeit erlangen: Entweder sie bilden sich zu Psychologischen Psychotherapeut:innen weiter. Dafür ist das abgeschlossene Masterstudium der Psychologie die Eingangsvoraussetzung (siehe Psychologische Psychotherapeut:in).

    Oder sie absolvieren eine Prüfung zur Heilerlaubnis als Heilpraktiker:in für Psychotherapie bzw. können diese Heilerlaubnis beantragen. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern, darunter auch in Bayern, bekommen Psycholog:innen diese Heilerlaubnis auf Antrag und müssen dafür keine Prüfung absolvieren. Voraussetzung dafür ist, dass das Studium das Studienfach „klinische Psychologie“ enthielt und natürlich die weiteren Grundvoraussetzungen für die Heilerlaubnis erfüllt sind (siehe Heilpraktiker:in für Psychotherapie).

    “The Route”

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in ist ein abgeschlossenes Masterstudium in Psychologie (M. A. Psych. oder M. Sc. Psych.). Darauf folgt eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Ausbildung, die in Vollzeit drei Jahre dauert. Diese Ausbildung ist durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) einheitlich geregelt.

    Die Ausbildungsmöglichkeiten sind auf die vier sogenannten Richtlinienverfahren beschränkt: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie.

    Wichtig: Die Approbation, also die Erlaubnis, psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen, erhalten Psychologische Psychotherapeut:innen, im Gegensatz zu allen Mediziner:innen, erst NACH dem Abschluss der Ausbildung.

    Psychologische Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung dürfen unter bestimmten Voraussetzungen, in akuten Notfällen oder wenn eine ambulante Therapie keinen Behandlungserfolg hat, eine Einweisung ins Krankenhaus ausstellen. Sie dürfen aber keine Medikamente verschreiben und nicht krankschreiben. Das ist weiterhin den Mediziner:innen vorbehalten.

    Good to know: 2020 gab es eine Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG). Die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in ist seitdem ein Phase-out-Modell und wird durch das Studium der Psychotherapie und eine entsprechende Weiterbildung ersetzt. Da es aber einen Bestandsschutz für Psychotherapeutische Psychotherapeut:innen und langfristige Übergangsregelungen gibt, wird dir diese Berufsbezeichnung noch lange begegnen. Mehr zur Neuregelung findest du unter: Psychotherapeut:innen und Fach-Psychotherapeut:innen.

    “The Route”

  • Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 2020 gibt es ein explizites Studium „Psychotherapie“. Für diejenigen, die Psychotherapeut:innen werden wollen, ersetzt dieses Studium den bisherigen Studiengang der Psychologie.

    Wichtig: Anders als bisher erhalten die Absolvent:innen dieses Studiengangs ihre Approbation und damit die Zulassung zum Beruf direkt nach dem Masterabschluss, also bereits VOR der psychotherapeutischen Weiterbildung. Die Berufsbezeichnung nach dem Studium ist Psychotherapeut:in (ohne das „Psychologische…“ vorne dran).

    Da die Absolvent:innen schon eine Berufserlaubnis haben, können sie in ambulanten Praxen, Kliniken und Rehaeinrichtungen eingesetzt werden (und erhalten dafür - anders als bisher – auch ein Gehalt). Berufsbegleitend dazu erfolgt dann eine 5-jährige Weiterbildung in einem der anerkannten Richtlinienverfahren.

    Die Berufsbezeichnung NACH Abschluss der Weiterbildung ist Fach-Psychotherapeut:in. Fach-Psychotherapeut:innen haben dann auch die Möglichkeit zur Kassenzulassung. Aktuell gibt es die Berufsbezeichnung noch gar nicht, weil die ersten Absolvent:innen des neuen Studiengangs gerade mit der Weiterbildung beginnen und noch nicht “auf dem Markt” sind.

    Good to know: Derzeit staut es sich bei den berufsbegleitenden Weiterbildungen nach dem Studium. Das könnte zur Folge haben, dass die Studienabgänger:innen die Wartezeit überbrücken, indem sie erstmal Privatpraxen eröffnen und vermehrt in psychotherapeutischen Praxisgemeinschaften zu finden sein werden.

    "The Route"

  • Psychoanalytiker:innen werden oft mit Psychotherapeut:innen gleichgesetzt. Das stimmt so allerdings nicht. Psychoanalytiker:in ist erstmal nur die Bezeichnung für jemanden, der oder die Psychoanalyse und/oder analytische Psychotherapie als eines von vielen Therapieverfahren anbietet.

    Die meisten Ausbildungsinstitute sind in einem Fachverband organisiert: der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT). Die DGPT als übergeordneter Verband setzt ein abgeschlossenes universitäres Studium der Medizin, Psychologie oder Psychotherapie voraus. Die meisten Psychoanalytiker:innen sind, entsprechend ihrem Werdegang über das Studium und die anschließende Weiterbildung, ärztliche oder psychologische Psychotherapeut:innen.

    Wichtig: warum ist der oder die Psychoanalytiker:in ein Special Case?

    Weil die Bezeichnung Psychoanalytiker:in nicht geschützt ist. Neben den Instituten, die sich einem Fachverband wie der DGPT angeschlossen haben, gibt es diverse weitere Gesellschaften und Institute, die sich eigene Richtlinien geben. Die Eingangsvoraussetzungen und auch die Qualität der Ausbildungen kann deshalb sehr unterschiedlich sein. Psychoanalytiker:in kann sich jeder nennen, der irgendeine solche Ausbildung absolviert hat. Es ist deshalb wichtig, dass du dich vergewisserst, welchen Background eine Psychoanalytiker:in tatsächlich hat.


Gruppe 3 - “Die Heilpraktiker:innen”

  • Neben der Approbation gibt es in Deutschland noch eine weitere Möglichkeit, psychotherapeutisch zu arbeiten, nämlich die Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG oder HPG). Seit ca. 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, diese Heilerlaubnis eingeschränkt auf die Ausübung von Psychotherapie zu erlangen.

    Zur Prüfung zugelassen werden kann jede und jeder, die oder der eine abgeschlossene Schulausbildung, das Mindestalter von 25 Jahren und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen kann sowie eine „gesundheitliche Eignung“ per ärztlichem Zeugnis. Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und werden von einer Kommission abgenommen, in der sowohl Ärzt:innen, approbierte Psychotherapeut:innen als auch Heilpraktiker:innen vertreten sind.

    Heilpraktiker:innen für Psychotherapie dürfen, im Gegensatz zu (Voll-) Heilpraktiker:innen keine körperlichen Leiden behandeln. Dafür ist die Prüfung in Hinblick auf das notwendige Wissen über Psychologie und Psychiatrie sehr viel umfangreicher als bei den (Voll-) Heilpraktiker:innen, die überwiegend auf medizinisches Wissen geprüft werden.

    Wichtig: Die Ausbildung zur Heilpraktiker:in für Psychotherapie und die entsprechende Prüfungsvorbereitung sind nicht gesetzlich geregelt. Und: die Heilerlaubnis ist auch nicht an eine fundierte psychotherapeutische Ausbildung gebunden. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie erhalten ihre Berufserlaubnis, OHNE vorher eine psychotherapeutische Ausbildung absolvieren zu müssen. Einziges Kriterium ist das Bestehen der Prüfung.

    Aufgrund der großen Nachfrage nach Psychotherapie in der Bevölkerung haben die Gesundheitsämter die Prüfungsanforderungen allerdings verschärft. Und bei seriösen Anbieter:innen, die ihre Ausbildungsteilnehmer:innen auch qualitativ gut auf die Prüfung vorbereiten, dauert die meist berufsbegleitende Ausbildung im Schnitt zwei Jahre.

    Good to know: Heilpraktiker:innen für Psychotherapie dürfen sich nicht „Psychotherapeut oder Psychotherapeutin“ nennen. Sie können aber in ihrer Berufsbezeichnung das Wort „Psychotherapie“ verwenden. Eine typische Bezeichnung auf der Visitenkarte oder dem Praxisschild ist zum Beispiel: „Praxis für Psychotherapie (HPG)“.

  • Die Zulassungsvoraussetzungen und der Prüfungsablauf sind identisch mit denen der Heilpraktiker:in für Psychotherapie. Geprüft wird hier das medizinische Fachwissen. Psychologische und psychiatrische Fachkenntnisse sind dagegen nur ein minimaler Teil der Prüfungsvorbereitung und in der Regel nicht prüfungsrelevant.

    Wichtig: Wie bei den Heilpraktiker:innen für Psychotherapie sind auch hier die Ausbildung und entsprechende Prüfungsvorbereitung nicht gesetzlich geregelt. Ausschlaggebend ist allein das Bestehen der Prüfung. Und genau wie bei den Heilpraktiker:innen für Psychotherapie (und ähnlich wie bei der ärztlichen Approbation) ist die „medizinische“ Heilerlaubnis nicht an eine therapeutische Ausbildung gebunden. Heilpraktiker:innen erhalten also ihre Berufserlaubnis, OHNE eine therapeutische Ausbildung absolvieren zu müssen. Aufgrund ihrer Heilerlaubnis dürfen (Voll-) Heilpraktiker:innen auch psychotherapeutisch arbeiten.

    Good to know: Die Heilerlaubnis beruht bis heute auf einem Gesetz aus dem Jahr 1939, das vor allem den Zweck hatte, den damals üblichen Wanderheiler:innen und sogenannten Quacksalber:innen das Handwerk zu legen. Es soll also in erster Linie Schaden verhindern, sagt aber nichts über die Qualifikation aus. Das heißt aber natürlich nicht, dass es heute nicht sehr viele Heilpraktiker:innen mit hoher Berufsethik gibt, die sich (freiwillig!) qualitativ hochwertig aus- und weitergebildet haben. Nur die Gesetzeslage ist halt Mist!


Gruppe 4 - “Alle Anderen” (ohne geschützte Berufsbezeichnungen)

  • Beratung und Coaching ist ein weites Feld, über das man gleich einen eigenen Artikel schreiben könnte. An dieser Stelle deshalb nur „short and simple“ die wichtigsten Fakten.

    Fact 1
    Beratung und Coaching sind keine Psychotherapie. Um Beratung oder Coaching anzubieten, benötigt man keine Heilerlaubnis oder Approbation. Im Umkehrschluss dürfen Berater:innen und Coach:innen eben auch keine Psychotherapie anbieten, keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandeln und keine Diagnosen stellen.

    Fact 2
    Die Bezeichnungen sind nicht geschützt und unterliegen keinem offiziellen Qualitätsstandard. Jede kann sich Berater:in, Coach:in, Lebensberater:in oder auch psychologische:r Berater:in nennen - ganz ohne oder egal mit welcher Ausbildung.

    Wichtig: Das zeigt schon, dass an dieser Stelle Vorsicht geboten ist. Nicht jede Lebensberater:in oder Coach:in ist ein Scharlatan. Allerdings: dort wo Menschen in Not sind, finden sich leider immer auch fragwürdige Hilfsangebote, die im besten Fall nutzlos, aber manchmal auch gefährlich sein können.


Zwei Frauen, freundlich zugewandt auf einem Sofa. Therapiesetting in angenehmer Atmosphäre. Eine tropische Pflanze im Hintergrund. etting.

Die Berufsbezeichnungen - das Wichtigste für dich zusammengefasst.

Die Grundvoraussetzung, um überhaupt Psychotherapie anbieten zu dürfen, ist die Zulassung zum Heilberuf - entweder durch eine Approbation oder eine Heilerlaubnis (nach dem Heilpraktikergesetz).

Diese Grundvoraussetzung wird von folgenden Berufsgruppen erfüllt:

  1. Alle Human-Mediziner:innen (Approbation)

  2. Ärztliche Psychotherapeut:innen (Approbation)

  3. Psychologische Psychotherapeut:innen (Approbation)

  4. Psychotherapeut:innen & Fach-Psychotherapeut:innen (Approbation)

  5. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie (Heilerlaubnis)

  6. (Voll-) Heilpraktiker:innen (Heilerlaubnis)

Von all diesen Berufsbezeichnungen kannst du aber nur bei den Folgenden SICHER davon ausgehen, dass sie eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Ausbildung in einem von vier kassenärztlich anerkannten Verfahren (Richtlinienverfahren) durchlaufen haben. Mehr zu Verfahren und Methoden in Teil 2 dieser Serie.

  1. Ärztliche Psychotherapeut:innen

  2. Psychologische Psychotherapeut:innen

  3. Fach-Psychotherapeut:innen

Alle Anderen können Psychotherapie auch anbieten, auch BEVOR oder auch OHNE eine psychotherapeutische Weiterbildung absolviert zu haben. Das heißt jetzt nicht, dass sie alle unqualifiziert sind. Nur solltest du dich bei diesen Berufsgruppen gut informieren und im Einzelfall nachfragen:

  1. Human-Mediziner:innen (nach der Approbation)

  2. Psychotherapeut:innen (Absolvent:innen des Psychotherapiestudiums)

  3. Psycholog:innen mit Heilerlaubnis (nach dem Heilpraktikergesetz)

  4. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie

  5. (Voll-) Heilpraktiker:innen

KEINE Psychotherapie anbieten dürfen:

  1. Psycholog:innen ohne Heilerlaubnis (nach dem Heilpraktikergesetz)

  2. Coach:innen, Lebensberater:innen, psychologische Berater:innen

  3. alle Weiteren ohne geschützte Berufsbezeichnung


Mein Fazit - to the point.

  • Schwarze Schafe gibt es überall, genauso wie hochprofessionelle Expert:innen. Im Psycho-Dschungel findest du viele empathische, sehr qualifizierte Ärztliche und Psychologische Psychotherapeut:innen. Aber leider auch solche, die, trotz langjähriger und fundierter Ausbildung und Praxis, menschlich eine ziemliche Katastrophe sind.

  • Genauso gibt es seriöse, sehr gut ausgebildete Psycholog:innen, Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen, die mit Professionalität, viel Herzblut und Einfühlungsvermögen arbeiten und bei denen du super aufgehoben bist. Und auch diejenigen, die zwar eine Approbation oder Heilerlaubnis haben, aber sich nicht um eine fundierte psychotherapeutische Weiterbildung und genügend Selbsterfahrung scheren.

  • Vorsicht ist grundsätzlich geboten bei Heilpraktiker:innen, Psycholog:innen und allen weiteren Psycho-Anbieter:innen OHNE erkennbare therapeutische Ausbildung (am besten mehrjährig) und vor allem bei schnellen Heilsversprechen. Das ist in aller Regel unseriös!  

Mein Tipp für dich 

Informiere dich vorab über die wichtigsten Dinge im Psycho-Dschungel, damit du vorbereitet und smart auf Therapeut:innen-Suche gehen kannst. Und dann schau dir den Menschen mit dem du arbeiten willst, genau und in aller Ruhe an - mit Kopf, Herz und Bauchgefühl.
Mehr dazu, wie du die richtige Therapeut:in findest, in Teil 3.


Fragen oder Feedback? Schreib mir kurz – ich freue mich immer über Anregungen und Kritikpunkte.


Quellen zu diesem Artikel (Auswahl).

G-BA: Psychotherapie-Richtlinie (Grundlage der kassenfinanzierten ambulanten Psychotherapie), Fassung vom 28.11.2024 
Jacobs, Gitta - Psychotherapie - eine Gebrauchsanweisung. Wie Ihre Therapie gelingt. Beltz, 2017. 
Niemeyer, Tilmann – Kleiner Psychotherapieführer. Junfermann, 2014.  
Trebbin, Ulrich – Mut zur Psychotherapie - wie sie funktioniert und warum sie guttut. Psychosozial-Verlag, 2019.  
Verbraucherzentrale NRW: „Psychotherapie – Chancen erkennen und mitgestalten“. Verbraucherzentrale NRW e. V., 2017.  


Lesetipps - wenn du tiefer einsteigen möchtest.

Ratgeber „Psychotherapie – Chancen erkennen und mitgestalten“ der Verbraucherzentrale NRW
Ein sehr empfehlenswerter und alltagstauglicher Ratgeber. Richtig gut gemacht: mit klaren Erklärungen, Checklisten und konkreten Schritten rund um Therapie, Rechte und Abläufe.
https://shop.verbraucherzentrale.de/rubriken/alle-titel-von-a-z/psychotherapie/9783863360795 

Gitta Jacobs: Psychotherapie: eine Gebrauchsanweisung  - Wie Ihre Therapie gelingt.
Ein verständlicher Überblick darüber, wie Psychotherapie grundsätzlich funktioniert – inklusive typischer Stolpersteine, Mythen und ganz konkreter Hinweise, wie du Therapie aktiv mitgestalten kannst. Gute Lektüre, wenn du nicht nur „machen lassen“ willst, sondern verstehen möchtest, wie Veränderung in Therapie und danach im Alltag gelingen kann.


Eine neblige, wilde Dschungellandschaft mit Bergen und Fluss. Symbol für Psychotherapie-Dschungel

Coming next…

In Teil 2 kümmern wir uns um den zweiten großen Verwirrungs-Klassiker: die Methoden. Du bekommst du einen gut sortierten Überblick über Diagnosen, Verfahren und Therapieansätze – und was Begriffe wie Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie und humanistische Therapie bedeuten. Außerdem klären wir, was es mit „Richtlinientherapie“ auf sich hat.  

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Teil 2: Diagnosen, Verfahren, Methoden - Psychotherapie verständlich erklärt